Die Vertreterversammlung hat am 27. Juni 2024 folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 24 Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats
Absatz 6 der Satzung lautet: Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, können nicht in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Raiffeisenbank Goldener Steig - Dreisessel eG
der Vorstand